Freerk Huisken, Uni Bremen FB 12 Dezember 1998

Bremer Forschungen der AG Medizinische Physik zum AKW Krümmel werden ein öffentliches Ärgernis:

Weil unerwünscht, deshalb unwissenschaftlich und folglich unseriös! (1)

1. Die Befunde der AG Medizinische Physik

Seit Jahren geht die AG Medizinische Physik der Uni Bremen unter Leitung von Inge Schmitz-Feuerhake (i.f.: AG) den Ursachen der gehäuften Leukämiefälle in unmittelbarer Nähe (1-2km) des KKW Krümmel nach. Da zum einen die Anzahl der Leukämieerkrankungen signifikant über der durchschnittlich im Bundesgebiet üblichen Erkrankungsrate liegt, da zum zweiten der Zusammenhang zwischen Leukämie und radioaktiver Strahlung unstrittig ist und da es zum dritten für die Strahlenmedizin ohnehin keine "unschädliche Strahlendosis" gibt, lag es für die AG auf der Hand, der Hypothese über einen Zusammenhang zwischen dem KKW Krümmel und den Blutkrebsfällen nachzugehen. Sie ist dabei zu dem Urteil gekommen, daß das KKW Krümmel aufgrund "der Indizienlage der einzig infragekommende Verursacher" der Leukämiefälle ist. (2) Dabei konkretisiert die AG den Befund und stellt fest, daß die in der Elbmarsch gemessenen Werte von Cäsium, Strontium, Tritium ... auf eine "chronische Leckage" verweisen.

In einer neueren, im November 1998 publizierten Studie - sie ist es, die den Staub aufgewirbelt hat - teilt die AG mit, sie hätte mittels einer Hausstaubanalyse den Nachweis geführt, daß zusätzlich eine Kontamination der Region durch das besonders giftige Plutonium und das Zerfallsprodukt von Pu Americium 241 vorliege, die eindeutig auf das KKW Krümmel als Verursacher verweise. In der Begründung wird gesondert darauf gedeutet, daß es sich bei der gemessenen Kontamination wegen ihrer Zusammensetzung und des zu erschließenden Zeitpunktes des Befalls nicht um Waffenplutonium handele, sie also nicht von oberirdischen Atomwaffenversuchen stammen könne.(3) In der Erörterung der Befunde weist die AG überdies erstens darauf hin, daß aus dem Fund noch nicht auf die Art der Exposition, d.h. darauf, wie die Bewohner dem Befall ausgesetzt sind, geschlossen werden könne. Und sie macht darauf aufmerksam, daß ihre Ergebnisse im Widerspruch zu den Angaben der KKW-Betreiber, aber auch im Widerspruch zu herrschenden Annahmen der Strahlenphysik stünden.

Für die AG und für Frau Schmitz-Feuerhake reichen diese Untersuchungsergebnisse allemal aus, um den Schluß zu ziehen, daß Krümmel nicht wieder ans Netzt darf. Dem Einwand, daß die "natürliche Strahlung" vielfach der gemessenen entspreche oder sie gar übersteige, begegnen sie mit dem Hinweis, daß dann erst recht jede zusätzliche "künstliche Strahlung" unterbunden werden müsse. Zudem haben sie mehrfach darauf verwiesen, daß eine Umrüstung von KKWs, welche Leckagen verhindert und überdies die erlaubten Grenzwerte weiter absenkt, "einen wirtschaftlich attraktiven Betrieb nicht mehr erlauben würde". (4)

Soweit die Arbeit der AG. Ob die ermittelten Ergebnisse zutreffen, kann ich nicht beurteilen. Das ist Sache der Atomphysiker und Strahlenmediziner. Doch für die Beurteilung der öffentlichen und universitären Befassung mit den Untersuchungen muß diese naturwissenschaftliche Frage gar nicht entschieden werden.

2. Die "Widerlegungen"

In der Öffentlichkeit kursieren eine Reihe von Einwänden gegen die vorgelegte Untersuchung. So heißt es:

- Die Americium 241-Funde stammten nicht aus dem AKW Krümmel, sondern seien das Resultat eines fall-out von oberirdischen Atomversuchen aus den sechsziger Jahren - was sich der Spezifik der Funde entnehmen ließe. Dies ist die Gegenthese von G.Kirchner, ebenfalls Strahlenphysiker in Bremen.

- Ein ähnlicher Befall sei auch in Celle und in Bremen, wo es keine KKWs gibt, und in Würgassen, wo sich ein KKW befindet, gefunden worden. So argumentieren die Leukämiekommission Schleswig-Holstein/Niedersachsen und G. Kirchner.

- Americium 241 sei keine Besonderheit physikalischer Abläufe in KKWs, sondern käme z.B. auch in handelsüblichen Feuer- bzw. Rauchmeldern vor. So läßt Manfred Timm von der KKW-Betreibergesellschaft HEW verlauten.

- Die Funde würden die zulässigen Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung nicht überschreiten, meldet der TÜV-München. Das Kieler Energieministerium fügt - laut Spiegel 50/98 - hinzu: "Selbst wer 1 Kilo Staub dieser Art verspeise, bleibt unterhalb der geltenden Grenzwerte."

- Und es ergänzen M.Timm (HEW) und Altmeppen (KKW Krümmel), daß die Plutoniumkonzentrationen nur durch eine "riesige Störung" in Krümel erklärlich wären. Diese hätte das Werk aber melden müssen, weil so etwas nicht zu vertuschen gewesen wäre. Da aber ein derartiger Störfall nicht gemeldet worden sei, habe er auch nicht stattgefunden. (5)

3. Einige Wahrheiten über die Kernenergie

Mit diesem öffentlichen Streit rücken einige - letztlich altbekannte - Skandale der Atomenergie einmal wieder in die Schlagzeilen. Hierzulande hat man sich nur allzu bereit darauf eingelassen, daß sie heruntergespielt werden. So interessieren an den KKWs ohnehin nur größere Störungen, GAUs und Super-GAUs, die haben sich bisher alle im Ausland ereignet und liegen obendrein eine Zeitlang zurück (Tschernobyl). Und da außerdem immer wieder andere Vergiftungen von Land und Leuten aufgedeckt werden, ist die Atomenergie nur noch bei Castortransporten ein Thema:

Ein Skandal ist erstens die unbestreitbare Tatsache, daß KKWs mit einer nicht-beherrschten Technologie arbeiten. Diese Tatsache wird belegt durch die pure Existenz einer Strahlenschutzverordnung, die zulässige Emissions-Grenzwerte festlegt, ebenso wie durch die Gesetzgebung zur Reaktorsicherheit, durch die Frage der Kühlwasserentsorgung und das nichtgelöste Endlagerproblem. Erinnert wird also wieder einmal daran - von einigen Diskutanten allerdings unfreiwillig -, daß es zu dem ganz normalen störungsfreien Funktionieren der KKWe gehört, permanent Radioaktivität freizusetzen. Diese allseits bekannte Tatsache und das Wissen um ihre Auswirkungen hat keine der Nachkriegsregierungen daran gehindert, den Bau von den Dingern zu genehmigen. Die Gründe für diese an sich schon ungeheuerliche Entscheidung sind eindeutig: Um eine optimale Versorgung der Bürger mit Energie - wie das öffentliche Argument lautete - kann es nicht gegangen sein. Stünde doch der vorgebliche Versorgungsstandpunkt der Regierung in allzu krassem Widerspruch zu den gewußten ruinösen Wirkungen dieser Stromlieferanten auf die Versorgten. Statt dessen war es der nationalen Politik erstens um die Sicherung einer autonomen Energiequelle zu tun. Man wollte sich nicht von fremdem Gas oder Öl abhängig machen. Offenbar hatte man seine Gründe, ernste Streitigkeiten mit Lieferländern zu antizipieren. Zweitens sollte dieser erste Rohstoff eines jeden Betriebs billig fließen, drittens daraus ein Geschäft für Hersteller und Betreiber werden. Viertens war es Deutschland darum zu tun, aus der Reaktorsicherheitstechnologie ein zusätzliches Geschäft zu machen. Und fünftens wollten sich die CDUSPDFDP-Politiker auch die in dieser Technologie steckende militärische Option erhalten. Das waren die nationalen Gründe, hinter denen der Standpunkt der Gesundheit von Menschen zurücktreten mußte! Deutschland hat inzwischen all diese Ziele erreicht, wenn nicht sogar übererfüllt, was nicht zuletzt dem Vorwurf an I.Schmitz-Feuerhake und die AG zu entnehmen ist, durch ihre Veröffentlichungen werde der Ruf Deutschlands als Technologieland Schaden leiden.(6)

Nimmt man den medizinischen Befund, daß es keine unschädliche Strahlendosis gibt, dazu, dann ist mit dem Streit um die Forschungsarbeiten der AG auch ein zweiter altbekannter Skandal erneut veröffentlicht worden: Grenzwerte der Belastung festzulegen, das ist noch nie eine medizinische, sondern immer allein eine politische Sache gewesen. Die gewußte Wirkung einer allgemeinen und dauerhaften Kontamination der Bevölkerung, die so sicher ist wie der Strom, der mit den KKWs produziert wird, soll dabei nicht etwa unterbunden, sondern mittels der Erlasse in Grenzen gehalten werden. Der Maßstab für die Grenzziehung liegt auf der Hand: Es dürfen die Menschen nicht wie die Fliegen sterben oder Schäden in großem Stil davontragen, die sie daran hindern, gerade die hübsche Atomenergie überall dort, wo sie genutzt wird, in Gewinne und sonstigen nationalen Nutzen umzusetzen. Grenzwerte legen Zeugnis davon ab, daß der Staat mit einer ziemlichen Quote an - auch letaler - Schädigung rechnet, die er auf seinen Volkskörper hochrechnet, also einen bestimmten jährlichen "Ausfall" an funktionsfähigem Menschenmaterial angesichts der unumstößlichen nationalen Vorteile der Kernenergie für erträglich hält. Damit steht aber auch fest: Der Gesichtspunkt der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden bei den Menschen gilt nichts. Statt dessen ist die Frage ins Recht gesetzt, wieviel Krüppel durch diese Energiequelle gerechtfertigt werden. Die an Leukämie erkrankten Kinder interessieren nur als Teil des gesamten Volkskörpers. Statistische "Ausreißer" in Krümmel werden dann zwar bedauert, können aber durch unterdurchschnittliche Werte anderswo ausgeglichen werden.

Dem Entlastungsmaterial ist drittens der Skandal zu entnehmen, daß offensichtlich von den Aufsichtsinstanzen eine allgemeine Verstrahlung der Republik als völlig normal angesehen wird. Ausgerechnet zur Entlastung von Krümmel soll ein Szenario dienen, das es in sich hat: So soll es Krümmel entlasten, daß das Gift auch im Handel erhältlich ist (Feuermelder-Argument), daß es auch unabhängig von KKWs vorkommt, daß es von anderen Plutonium-Quellen kaum geschieden werden kann usw. Kurzum: Wenn die Verseuchung durchgehend und flächendeckend ist, dann ist Krümmel aus dem Schneider!

4. Die theoretische Kontroverse als Rechtsstreit

Zudem erfährt man, daß eigentlich alle Parteien davon ausgehen, daß Plutonium und Amaricium 241 auch aus Krümmel stammen können, daß folglich alle Parteien von der Eventualität "dieses großen Störfalls" ausgehen. Niemand sagt: Das Plutonium kann gar nicht aus Krümmel kommen. Vielmehr sagen auch die Kritiker der AG-Studie: Dieses Plutonium kommt nicht aus Krümel, sondern von alten Versuchen. Oder: Es kommt nicht aus Krümel, weil ja so ein Störfall nicht gemeldet worden ist. Oder: Es kommt nicht aus Krümel, weil es ja auch woanders gefunden worden ist usw. Folglich unterstellt jede Zurückweisung als Möglichkeit genau das, wovon die Studie der AG aufgrund ihrer Untersuchungen überzeugt ist.

Doch was ist dann der Gegenstand des Streits und woraus erklärt sich seine Heftigkeit? Müßten sich nicht angesichts dieser "Faktenlage" alle Forscher zusammensetzen und gemeinsam überprüfen, was Sache ist? Was macht aus der Differenz zwischen der nachweisbaren Möglichkeit und der Wirklichkeit der Plutoniumemission einen politischen Fall, der erheblichen Staub aufwirbelt?

Zunächst einmal geht es der versammelten Gegenseite gar nicht darum, die Ursachen von gehäuften Leukämieerkrankungen herauszufinden, um die Menschen vor deren Quelle zu schützen. Wäre dies das Anliegen all derer, die sich in die Debatte eingeschaltet haben, dann wären sie längst fündig geworden. Denn um weiteren Schaden in der Bevölkerung zu vermeiden, reichen die seit langem vorliegenden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse: Wo man die Gewißheit hat, daß ein jedes KKW erstens strahlt, zweitens Störfälle nicht auszuschließen sind und diese wiederum unkontrollierbare Kettenreaktionen einschließen, gehört das Zeug abgeschaltet. Für diese Schlußfolgerung hätte es nicht einmal der zusätzlichen Untersuchungen der Bremer AG bedurft. Was im Bereich der medizinischen Prophylaxe eine Selbstverständlichkeit ist, das wird im Umgang mit der Kernenergie ignoriert: Wo jeder Mediziner seine Patienten im Interesse ihrer Gesundheit selbst von einer nur möglichen Infektionsquelle sofort isoliert, da darf die wirkliche "Infektions"-Quelle KKW munter weiter strahlen.

Die Gegner der AG-Studie treibt also etwas anderes. Für sie ist das Aufstellen, das Betreiben, die Frage der Reaktorsicherheit, die Frage der Endlagerung, die Frage des Umgangs mit Störfällen und auch die Frage des Befassung mit den Auswirkungen der erlaubten oder der nicht erlaubten Strahlenemission nichts als eine Rechtsfrage. Sie fragen nicht, ob durch den Betrieb jemand zu Schaden gekommen ist. Sie fragen vielmehr, ob der Betreiber gegen ein Gesetz, eine Auflage, eine Verordnung verstoßen hat; und zwar gegen eine jener Auflagen, die - wie an den Grenzwerten gezeigt - ohnehin den Standpunkt der Betreiber und ihres nationalen Nutzens gegen den der Geschädigten einnimmt. Und allein von der Beantwortung dieser Frage hängt für sie die Sicherheitsfrage ab: Haben die Betreiber sich an die gültigen Vorschriften gehalten, dann gelten ihnen die KKWs als sicher. Dann ist das "Risiko" nur noch ein "Restrisiko" und folglich zu vernachlässigen. Dann gibt es keinen Grund für Beschwerden und keinen Grund, einen Betreiber zur Rechenschaft zu ziehen. So geht dann alles seinen Rechts-Gang: Was die Staatsgewalt sich in ihre Verordnungen geschrieben hat, das ist das gültige Maß für Sicherheit. Und da die staatlichen Erlasse und Gesetze von der Notwendigkeit der KKWs für die "nationale Sache" ausgehen, ist im staatlichen Sicherheitsbegriff die sichere Emission, die gesicherte Störanfälligkeit und die gesicherte Unbeherrschbarkeit jeder Kettenreaktion eingeschlossen. Wenn nur angenommen werden kann, daß der Nutzen des Betriebs über den gesellschaftlichen Kosten aller zwangsläufigen Wirkungen liegt!

Mit dem rechtspolitischen Standpunkt ist aber die Wissenschaft nicht aus dem Spiel. Sie hat dabei vielmehr einem Anspruch zu genügen, den ein Physiker oder Mediziner nie erfüllen kann. Mittels naturwissenschaftlicher Beweise sollen Rechtsfragen entschieden werden - was sie der Natur der Sache nach nicht können.(7) Auf diese Weise kommen Fragen der folgenden Art in die Welt: Können Sie, so wird die AG gefragt, definitiv ausschließen, daß die Leukämieerkrankungen auch andere Ursachen als eine Krümmel-Emission haben kann? Oder: Können Sie definitiv ausschließen, daß das Plutonium nicht aus Krümmel stammt? Antworten die Naturwissenschaftlicher dann ehrlicherweise, daß sie dies schon deshalb nicht definitiv ausschließen können, weil sie mit Indizien, mit Signifikanzen, also mit Wahrscheinlichkeiten zu arbeiten genötigt sind, dann haben sie selbst ihre juristische Unglaubwürdigkeit eingestanden. Unglaubwürdig sind sie dabei nicht als Wissenschaftler. Unglaubwürdig sind sie allein als Gutachter, die in einem Rechtsverfahren den Richter davon überzeugen sollen, daß nur Krümmel der "Täter" sein kann und jede andere Möglichkeit auszuschließen ist. Denn einen Richter interessieren naturwissenschaftliche Erkenntnisse nur als Material eines kriminalistisches Beweisverfahrens, in welchem er vom "Unschuldsstandpunkt" - in dubio pro reo - der Betreiber ausgeht.

Die Atomphysik der AG ist allein schon deshalb juristisch unglaubwürdig, weil sie den Ursachen der Erkrankungen auf die Spur kommen und Gesundheitsschäden verhindern will. Wenn sie dabei auf offene Fragen - z.B. hinsichtlich der eindeutigen Zuordnung der Emission - verweist und damit weiteren Klärungsbedarf anmeldet, da ist gerade deswegen die im Rechtsstreit anstehende Frage geklärt. Wenn der Sachverhalt naturwissenschaftlich uneindeutig ist, ist vor dem Recht die Sache eindeutig. Wo hinsichtlich der Ursachen der Schädigung noch Forschungsbedarf besteht, da ist die Schuldfrage aus eben diesem Grund bereits beantwortet: Leukämie hin oder Leukämie her - in dubio pro reo Krümmel! Übrigens ist für einen Richter auch das Gegengutachten eines anderen Physikers nicht etwa wegen seines wissenschaftlichen Gehalts, sondern gleichfalls nur deshalb von Interesse, weil es den Rechtsgrundsatz der "Unschuldsvermutung" tangiert. So werden theoretische Erkenntnisse zur Rechtsmaterie, wird die Ursachenforschung zum Schuldermittlungsverfahren und wird aus dem Wunsch nach Schadensvermeidung eine Frage nach dem angemessenen Strafmaß für "Täter". Die Leukämiekranken werden es befriedigt zur Kenntnis nehmen, daß ein Gut gewahrt worden ist, das höher gilt als ihre Gesundheit - das Recht.

Mit der Pflege des nationalen Atominteresses durch das Recht und mit der Instrumentalisierung naturwissenschaftlicher Befunde zur Entscheidung von Schuldfragen hat die Sache noch nicht ihr Bewenden. Denn abschließend wird aus der Untauglichkeit der wissenschaftlichen Befunde für ein Verfahren gegen die Betreiber auf die wissenschaftliche Qualität Arbeit der AG zurückgeschlossen: Da sich die AG vor dem Gutachterstandpunkt blamiert hat - und notwendig blamieren mußte - , soll jetzt die Forschung der AG unseriös sein. Anders gesagt: Gerade weil die AG wissenschaftlich "seriös" vorgeht und weder ihr Wissen um mögliche andere Leukämieursachen oder Plutoniumquellen noch ihr Verfahren verheimlicht, in dem sie von "signifikanten Korrelationen" auf ursächliche Zusammenhänge schließt, soll sie wissenschaftlich versagt haben. Hier stehen alle Betrachtungsmaßstäbe endgültig auf dem Kopf: Weil die wissenschaftliche "Seriosität" vor juristischen Maßstäben nicht standhält, da soll die wissenschaftliche "Unseriosität" der Bremer Forschungsgruppe belegt sein.

So geht die politische Debatte ihren Gang, hält sich strikt an rechtsstaatliche Vorgaben und erweist sich gerade darin als durchgängig parteilich. Die AKW-Betreiber und alle sonstigen ökonomischen, politischen und militärischen Nutznießer erfahren erneut, daß sie in den gültigen gesetzlichen Grundlagen zum Betrieb der KKWs und im rechtsstaatlichen Verfahren zur Abklärung ihrer Gesetzestreue einen Rückhalt besitzen, gegen den Bürgerinitiativen und ihre wissenschaftlichen Beiräte nur um den Preis der Relativierung ihrer eigenen Anliegen etwas ausrichten können.

5. Rechtsidealismus

Deshalb kann man der AG auch eine Kritik nicht ersparen. Sie hält offensichtlich eben diese Rechtslage für ein Mittel, mit dem Bürgerinitiativen die Stillegung von KKWs durchsetzen können. So antwortet beispielsweise I.Schmitz-Feuerhake auf die Frage: "Halten Sie den Entzug von Betriebsgenehmigungen für Atomanlagen ... juristisch für durchsetzbar?" mit einem ziemlich rechtsidealistisch klingenden Bekenntnis: "Ja, denn die reale Gefährdung von Menschenleben ist auch nach dem Atomgesetz verboten." (8) Mit diesem Befund ließe sich allenfalls das Recht vor seiner selbst verkündeten moralischen Legitimation blamieren. Doch juristisch ist dieser Verweis untauglich. Wenn das Atomgesetz sich diesem Maßstab verpflichtet hätte, dann wären alle KKWs, für deren Betrieb das Atomgesetz gerade geschaffen worden ist, seit ihrer Einschaltung ein einziger Gesetzesverstoß und die genehmigenden Instanzen sowie alle Betreiber Straftäter, die wegen nicht zählbarer Angriffe auf die Unverletzlichkeit der Person, einschließlich zahlloser Tötungsdelikt angeklagt werden müßten. Doch um klarzustellen, daß nun einmal das Recht das Instrument der herrschenden nationalen Anliegen ist - und nicht umgekehrt eine ethische Rechtsgrundlage politische Interessen bestimmt, wie dies in jedem Sozialkundebuch steht -, haben die Verfasser und Kommentatoren der Strahlenschutzverordnung z.B. folgendes verfügt: "Einigkeit besteht darüber, daß diese Risikovorsorge nicht die Ausschaltung jeglichen Risikos mit absoluter Sicherheit erfordert, da ansonsten die Nutzung der Technik nicht mehr möglich wäre." (9) Deutlicher läßt sich nicht mehr ausdrücken, daß das Maß für das zu tolerierende Risiko die rentable Nutzung der Technik ist. Dabei stammt diese Deutung nicht von einem "konservatives Kartell" von Betreibern, sondern von der höchsten Instanz, die zur Interpretation staatlichen Rechts befugt ist. Hier ist per Staatsgewalt gültig festgelegt, daß die nationalen Anliegen der Atompolitik solange sicherzustellen sind, wie sie für nützlich erachtet werden. Und das Atomgesetz formuliert, daß die darin enthaltenen Gefahren für Leib und Leben zwar berücksichtigt werden, aber eben nur insofern sie den kapitalistisch bestimmten Betrieb nicht stören.

Die unzutreffende Sicht der Rechtslage durch die AG ist natürlich nicht der Grund für jene Sorte von Schmähungen, die über sie hereingebrochen sind. Doch scheint sie mir schon für ein Vorgehen verantwortlich zu sein, das nicht unproblematisch ist. Denn wenn Gerichte von etwas überzeugt werden sollen, was wissenschaftlich längst unstrittig ist, dann müssen Beweise für eine "Straftat" her. Folglich müssen vorhandene Vergiftungen gefunden werden, um zukünftige zu vermeiden. Sofern die AG dieser Logik folgt, "braucht" sie die eingetretenen Schadensfälle, um dem Argument von der Gesundheitsgefährdung der KKWs jene Wucht zu verleihen, die allererst aus dem Blutkrebs einen Rechtsfall macht. Die Bremer Forschungsgruppe desavouiert damit ihren eigenen Standpunkt zu den KKWs. Wenn deren Betrieb ganz unabhängig von akuten Störfällen ein letztlich unbeherrschbares "Risiko" darstellt, dann gilt es gerade, jene Schadensfälle zu vermeiden, deren gehäuftes Auftreten von der AG als Beweismittel benutzt wird. Und dann haben z.B. die Leukämiefälle in der Elbmarsch, die nicht verhindert werden konnten - inzwischen sitzt die Creme der alten AKW-Gegner bekanntlich in der Regierung und handelt mit der Atom-Lobby einen auf Jahrzehnte projektierten "Einstieg in den Ausstieg" aus -, nicht den Charakter eines Beweises für die Gefahr, die die KKWs darstellen. Die muß nicht mehr bewiesen werden. Vielmehr belegen sie dann den Zynismus nationaler Politik, die im Interesse des nationalen "Wachstums", der Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des nationalen Standorts und der geschäftstüchtigen Bedienung der KKW-Betreiber auf der ganzen Welt mit todsicherer deutscher Reaktorsicherheitstechnologie eine Verseuchung von Land und Leuten hinnimmt.

6. Die Leitung der Bremer Universität schaltet sich ein

Die Uni-Spitze hat sich in die öffentliche Kontroverse eingeschaltet. Dabei hat sie sich weder - wie dies von vielen erwartet worden war - vor die Bremer AG gestellt und alle politischen Angriffe zurückgewiesen noch hat sie dafür plädiert, die wissenschaftliche Kontroverse innerhalb der Universität einer weiteren Klärung zuzuführen. Sie hat vielmehr den wissenschaftlichen Streit entschieden und die Studie der AG für unseriös und unwissenschaftlich erklärt.

Dabei ist weder bemerkenswert, daß das Triumvirat an der Spitze der Universität, Partei ergreift, noch wofür es Partei ergreift. Bemerkenswert sind allein die Begründungen, die es in einer Presseerklärung der Universität vom 1.12.98 dafür vorlegt. Denn sie zitiert die anderslautenden Forschungsergebnisse von G.Kirchner und "externen Fachleuten", übernimmt die Behauptung, daß deren Ergebnisse "wissenschaftlich gesichert" seien und schließt dann messerscharf: "Vor diesem Hintergrund erscheint die Interpretation der Meßergebnisse durch Frau Prof.Schmitz-Feuerhake als wissenschaftlich nicht nachvollziehbar." Und es fährt fort: "Die festgestellten Strahlungswerte sind nach heutigem Kenntnisstand nicht auf das KKW Krümmel zurückzuführen, sondern eher (!) auf oberirdische Atomversuche." Dabei geht auch die AG davon aus, daß ihre Ergebnisse "wissenschaftlich gesichert" sind - sie hätte sie sonst wohl kaum vorgelegt. Folglich hätte dieselbe Argumentationsweise auch umgekehrt die Arbeit von Kirchner für "wissenschaftlich nicht nachvollziehbar" erklären können. Und ebenso hätte die Unileitung erklären können, daß sie den Streit nicht entscheiden kann, da sich beide Forschungsparteien auf den "heutigen Kenntnisstand" berufen und begründete Forschungsresultate vorlegen.

Es muß also ein Bedürfnis für eine Parteinahme und zwar zugunsten der Ergebnisse, die Krümmel entlasten, vorliegen, das mit der naturwissenschaftlichen Kontroverse nichts zu tun hat. Dies ist um so unabweisbarer, als die Presseerklärung ihrem eigenen Dezisionismus selbst nicht recht traut. Denn so definitiv wie die Entscheidung ausfällt, ist nicht einmal der Wortlaut der Begründung: Die Strahlungswerte, so heißt es im Text, verweisen "eher" auf oberirdische Versuche, weil sie eben nur "signifikant" von den Werten aus Leichtwasserreaktoren abweichen. Was doch soviel heißt wie: Man habe zwar die Vermutung X, doch sei auch die Vermutung Y nicht völlig aus der Luft gegriffen!

Auch die nachgeschobene Begründung, in der die Uni bedauert, daß die AG "ihre Meßergebnisse veröffentlicht hat, ohne diese mit Fachkollegen zu diskutieren, um zu einer angemessenen (!) Gesamtbeurteilung zu kommen", erhärtet nur den Verdacht einer wissenschaftspolitischen Beschlußfassung. Denn erstens dient eine Veröffentlichung bekanntlich der Eröffnung und nicht etwa der Beendigung einer Debatte, und zweitens ist ohnehin gemeint, daß I.Schmitz-Feuerhake sich die anderslautenden Ergebnisse ihres Kollegen Kirchner hätte einleuchten lassen sollen. (10) Unter einer "angemessenen Gesamtbeurteilung" - welcher der Kontrahenten hält seine Beurteilung wohl nicht für "angemessen" - ist eben nur eine Beurteilung gemeint, die von jener der AG abweicht, die sich den anderen Ergebnissen wider besseres Wissen nicht verschließt, damit in die öffentliche atompolitische Debatte paßt, sich folglich die juristische Betrachtungsweise zu eigen macht und die KKWs entlastet. So etwas hätte der Uni-Spitze gepaßt. (11)

Es geht also nicht um Formfehler oder um wissenschaftliche Gepflogenheiten beim Publizieren, sondern um die Bedeutung der Ergebnisse der Forschungsgruppe unter Schmitz-Feuerhake für die Atompolitik. Doch wird dieser Standpunkt der Unileitung nicht im Klartext vorgestellt, sondern mit angeblichen theoretischen Fehlleistungen einer Forschungsgruppe begründet. Mit dieser Presseerklärung gerät die Uni-Spitze fast in die Nähe eines wissenschaftspolitischen Zensurorgans, das nur solchen Forschungsergebnissen den Stempel "wissenschaftlich korrekt" aufzudrücken geneigt ist, die sie für "politisch korrekt" befindet.

Aber eindeutig gibt die Uni-Leitung mit ihrer Intervention zu verstehen, wie sie das Projekt "Uni 2000" versteht: Sie will sich endgültig von den letzten Resten eines alten und längst nicht mehr zutreffenden Rufs trennen, dem der "Roten Kaderschmiede". Das will sie, weil sie in der (inter-) nationalen Konkurrenz um Ansehen und wissenschaftliche Reputation vorankommen will. Dies gedenkt sie darüber zu leisten, daß sie den Beweis erbringt, als Wissenschaftseinrichtung Forschungsergebnisse zu liefern, die gesellschaftlich, d.h. für die vorliegenden Anliegen von Politik und Ökonomie brauchbar sind. Für eine solche "anwendungsorientierte" Wissensproduktion gibt es für Rektor Timm &Co. offensichtlich nur zwei Wege: Entweder die Wissenschaftler unterwerfen sich gleich den Kriterien der Nachfrage von Staat und Kapital. Das wäre der Weg der Auftragsforschung, der kapitalgesponserten Lehrstühle und der Drittmitteleinwerbung. Oder sie forschen entsprechend ihrer immanenten wissenschaftlichen Fragestellungen und enthalten sich strikt jeder Erörterung der praktischen Konsequenzen ihrer Forschung. Ganz dem Postulat der "Wertfreiheit" verbunden und nur auf die "reine Wissenschaft" konzentriert hätten sie sich dann als Forscher all den Schlußfolgerungen zu verweigern, die ihre eigene Forschung nahelegt. Diese wären dann Sache der Einrichtungen, die einen Bedarf an Forschungsergebnissen für ihre Zwecke haben. Es wäre dann Betrieben und staatlichen Einrichtungen überlassen, sich dort zu bedienen, wo ihnen Forschungsresultate nützen und jene Arbeiten unbeachtet zu lassen, die ihren Zwecken nicht dienlich sind.

7. Freiheit der Forschung

Daß sich die Unileitung mit dieser Intervention an der "Freiheit von Forschung und Lehre" vergangen hat, trifft die Sache nicht. Denn diese Einrichtung meint nicht nur die Freiheit der Forscher von den alltäglichen Sorgen um die Sicherung des Lebensunterhalts. Sie meint auch nicht nur die Garantie, daß die Wissenschaftler ganz frei und d.h. nur ihrer Forschungslogik verpflichtet ihren wissenschaftlichen geschulten Geist betätigen. Die dritte - und eben nicht die unwichtigste - Seite der Freiheit der Forschung besteht eben darin, daß Wissenschaftler nicht von sich aus den staatlich errichten Schutzzaun einer Freiheitsgarantie durchbrechen, sich in die Fragen der Anwendung ihrer Ergebnisse für gesellschaftliche Zwecke einmischen oder sich gar auf den Standpunkt stellen, daß das vernünftige Zusammenleben von Menschen doch wohl eher eine Frage guter Argumente als eine Sache der Entscheidung durch partikulare Interessen von Geschäftsleuten und ihnen geneigten Machtträgern ist. Mit dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit ist also das Gebot der "Wertfreiheit" in die Welt gekommen, welches das Verbot der Einmischung in diejenigen Zwecke von Politik, Militär und Ökonomie einschließt, die eine bürgerliche Gesellschaft regieren. Und dieses Einmischungsverbot stellt umgekehrt sicher, daß allen Anwendern von wissenschaftlicher Erkenntnis umgekehrt die Freiheit eingeräumt wird, sich am Fundus zweckfrei produzierten Wissens bedienen zu dürfen oder gleich umgekehrt die Forschungseinrichtungen mit Aufträgen nach ihrem Interesse zu beglücken.

Die Forschungsgruppe um Inge Schmitz-Feuerhake hat - wie schon Jens Scheer vor ihr - gegen dieses bürgerliche Freiheitsinstitut verstoßen. Darin liegt die eigentliche "Unseriosität" dieser AG. Sie hat sich einfach nicht an die strikten Vorgaben des Wertfreiheitspostulats gehalten, sondern die wissenschaftlich völlig logischen gesellschaftlichen Konsequenzen ihrer Forschung nicht nur nicht verschwiegen, sondern sie umgekehrt seit Jahren laut und rücksichtslos gegenüber der Erwägung, ob sie der herrschenden Atompolitik passen oder nicht, veröffentlicht. Sie hat damit die institutionalisierte Trennung der Wissenschaft von der Gesellschaft für sich nicht gelten lassen und völlig "unseriös" politisch gültig gemachte Anliegen angegriffen, weil sie wissenschaftlich nicht haltbar sind. Es wäre zu hoffen, daß diese "Unseriosität" Schule macht.

Fußnoten:

1 Überarbeitetes Manuskript eines Vortrags - gehalten auf einer Diskussionsveranstaltung in der Uni Bremen anläßlich der Presseerklärung der Bremer Unileitung im Dezember 98

2 Inge Schmitz-Feuerhake u.a., Leukämie und Radioaktvitätsleckagen beim Kernkraftwerk Krümmel, Bremen 1997, S.1: "Das Phänomen erklärt sich selbst und zwar durch die Art der Erkrankung, den zeitlichen Bezug zum Betriebsbeginn von KKK, die räumliche Zuordnung, die Höhe des Effekts, die Altersverteilung, die Geschlechtsverteilung, das Vorhandensein einer Strahlenquelle und das Fehlen anderer relevanter Verursacher."

3 AG Medizinische Physik, Bericht über die Plutoniumbestimmungen in der Elbmarsch, Bremen, den 20.11.98, S.1ff

4 I.Schmitz-Feuerhake in einem Interview (Internet)

5 Die Meldungen sind den Tageszeitungen und dem Internet entnommen.,

6 M.Timm, in:HAB vom 3.12.98

7 Das trifft selbst auf die Fälle zu, wo etwa mittels eines "genetischen Fingerabdrucks" ein Rechtsstreit eindeutig entschieden wird. Denn aus der Genanalyse - die Redeweise vom "Fingerabdruck" zeugt schon vom kriminalistischen Interesse - folgt wirklich nicht, daß ein Mensch Alimente zahlen muß.

8 I.Schmitz-Feuerhake in einem Interview (Internet)

9 Bundesverfassungsgericht NJW 1979; aus: Kommentierte Strahlenschutzverordnung, S.22

10 Die Studie der AG setzt sich sogar explizit mit der Frage auseinander, ob der Befall von oberirdischen Versuchen stammt.

11 Dabei soll der Uni-Leitung gar nicht vorgehalten werden, daß sie "einseitig" für KKWs Partei ergreift. Sie wird sich wohl nicht zuletzt auch deswegen so geäußert haben, weil sie sich der neuen rot/grünen Regierung verbunden weiß, die den "Einstieg in den Ausstieg" versprochen und sich vorgenommen hat, diesen einvernehmlich mit der Atomindustrie, d.h. nicht zu deren Schaden - "entschädigungsfrei" heißt das - abzuwickeln. Da stört dann jeder Angriff auf die Atomindustrie das Bemühen um eine harmonische Regelung. Übrigens: Daß dieser "Einstieg in den Ausstieg" tatsächlich angegangen werden soll, ist kein Sieg der AKW-Gegner. Vielmehr wird er geplant, weil er geht. Und er geht, weil zum einen der Regierung der Zugriff auf externe Energiequellen gesichert erscheint, weil zum anderen die AKWs längst "abgeschrieben" sind, weil sich die Betreiber und Hersteller auch ein Geschäft von alternativen Energiequellen versprechen und weil schließlich die militärische Option unabhängig von den atomaren Energielieferanten gesichert ist. Erst auf dieser neuen Grundlage kommt die Frage des "Betriebsrisikos" und der "gesundheitlichen Folgen" überhaupt wieder in den Rang eines ernst zu nehmenden Arguments. Das darf dann von den Grünen ausgeschlachtet werden - und zwar mindestens das ganze nächste Jahrzehnt. (Vgl. FAZ vom 21.12.98: "Ende der Atomenergie in zwanzig bis vierzig Jahren? Schröder sagt längere Laufzeiten zu.")