Freerk Huisken 7/03

Wissenschaft und Politik, oder: Worin Max Weber irrt.(1)

Max Webers Begründung der Trennung von Wissenschaft und Politik

In seinem berühmten Vortrag über "Wissenschaft als Beruf" von 1917 hat Max Weber, der Doyen der deutschen Soziologie, auf Einladung des Bundes freier Studenten die Maßstäbe formuliert, denen ein Wissenschaftler, also jemand, der sich die Wissenschaft zum Beruf gemacht hat, folgen müsse. Die berühmte Schrift gibt damit natürlich ebenso Auskunft darüber, wie dieser Beruf verfehlt werden kann. Seine Grundsätze über den Zusammenhang von Politik und wissenschaftlicher Arbeit, besser: über die notwendige Enthaltsamkeit des Wissenschaftlers in politischen Fragen gelten bis heute als maßgebend und liegen dementsprechend auch allen Debatten über Wissenschaftsethik zugrunde.

Selten hört man, dass der Vater des Postulats der "Werturteilsfreiheit" irrt. Dabei ist es gar nicht schwer, die theoretischen Mängel und Widersprüche seiner vier zentralen Behauptungen zu ermitteln. In seiner ersten These verkündet er apodiktisch: "Politik gehört nicht in den Hörsaal. Sie gehört nicht dahin von Seiten der Studenten (Max Weber als Vorkämpfer des Verbots des politischen Mandats). ... Aber Politik gehört allerdings auch nicht dahin von seiten des Dozenten. Gerade dann nicht, wenn er sich wissenschaftlich mit Politik befasst, und dann am allerwenigsten. Denn praktisch-politische Stellungnahme und wissenschaftliche Analyse politischer Gebilde....sind zweierlei. Wenn man in einer Volksversammlung über Demokratie spricht, so macht man aus seiner persönlichen Stellungnahme kein Hehl: gerade das: deutlich erkennbar Partei zu nehmen, ist da verdammte Pflicht und Schuldigkeit." (2)

Politik erfährt man hier, ist persönliche Stellungnahme, ist Parteinahme für die eine und gegen die andere praktische Frage der Politik. Davon hat Wissenschaft sich abzugrenzen. Von der Einmischung in politische Praxis hat Wissenschaft sich fern zu halten. Die geht sie nichts an. Politik, so darf man im Umkehrschluss folgern, also die den Parteien in der Demokratie überlassene Regelung der allgemeinen Angelegenheiten von Volk und Nation, von ökonomischem Wachstum und politischer Souveränität hat mit gründlicher Analyse jener Obliegenheiten, in denen entschieden werden soll, nichts zu tun. Man muss sich bereits hier fragen, was Wissenschaft, die immerhin systematisch über Natur und Gesellschaft nachdenkt, die sich an die theoretische Lösung praktischer Probleme macht, - nach Max Weber - denn sonst zu leisten hat. Auf jeden Fall darf sie nicht darauf dringen, dass Politik der Erkenntnis folgt und die praktischen Konsequenzen aus wissenschaftlicher Einsicht umsetzt. So etwas weist der Soziologe ganz vehement zurück.

Doch wie hat sich denn nun der nichtparteiische Dozent, der ganz der Wissenschaft verpflichtet ist, der Wissenschaft zum Beruf gemacht hat, seinem - politischen - Gegenstand zu widmen? In These zwei führt Weber aus: "Da wird man, wenn etwa von ´Demokratie´ die Rede ist, deren verschiedene Formen vornehmen, sie analysieren in der Art, wie sie funktionieren, feststellen, welche einzelnen Folgen für die Lebensverhältnisse die eine oder andere hat, dann die anderen nicht demokratischen Formen der politischen Ordnung ihnen gegenüberstellen und versuchen, so weit zu gelangen, dass der Hörer in der Lage ist, den Punkt zu finden, von dem aus er von seinen letzten Idealen aus Stellung dazu nehmen kann. Aber der echte Lehrer wird sich hüten, vom Katheder herunter ihm irgendeine Stellungnahme ... aufzudrängen." (S.29)

Das ist die berühmte wertfreie Darstellung der Sachen, für die M. Weber plädiert hat. Sie soll zwar dem Hörer/Leser ein Urteil erlauben, dieses soll jedoch nicht in der Analyse selbst enthalten sein. Da mag man schon innehalten und überlegen, wie denn das gehen soll: Der Hörer soll dem Vortrag etwas entnehmen, was dieser gar nicht in sich birgt? Soll er etwas hinzutun, sich an das freie Interpretieren machen oder den Vortrag "von seinen letzten Idealen" her so deuten, dass der zu diesen "letzten Idealen" passt, also ihm das entnehmen, was dem vorausgesetzten Standpunkt des Hörers entgegenkommt? Klärung der Sache, z.B. Demokratie, um den Hörer mit seinen Argumenten zu überzeugen, mit ihm in einen Streit über deren Stimmigkeit einzutreten, gehört für Weber offensichtlich nicht zu den akademischen Gepflogenheiten. Und auch da hat er viel von heutiger Unsitte in den Universitäten vorweggenommen; oder vielleicht gar - soziologisch - begründet?(3)

Noch hat Weber keine Begründung geboten für seine Auffassung von der Wissenschaft, die als Beruf verfehlt wird, wenn sie sich parteiisch-praktisch äußert. Die liefert er in These drei nach, in der er nicht nur die Ungehörigkeit, sondern gar die Unmöglichkeit jeder politischen Stellungnahme von Wissenschaft erklärt: "Die Unmöglichkeit ´wissenschaftlicher´ Vertretung von praktischen Stellungnahmen - außer(!) im Fall der Erörterung der Mittel für einen als fest gegebenen vorausgesetzten(!) Zweck - folgt aus weit tiefer liegenden Gründen. Sie ist prinzipiell deshalb sinnlos, weil die verschiedenen Wertordnungen der Welt in unlöslichem Kampf untereinander stehen." (S.32) Warum fällt dem Soziologen eigentlich nicht ein, dass vielleicht die Wertordnungen einer Überprüfung unterzogen werden müssen; dass ihr Kampf untereinander - und der soll nur einer von Wertordnungen, also von etwas gänzlich Ideellem sein? - vielleicht höchst unvernünftig ist, und mit wissenschaftlichem Sachverstand aufzulösen wäre? Warum sollte sich nicht wissenschaftliche Einsicht gegen moralischen Dezisionismus durchsetzen können? Ihm erscheint das "unmöglich" und "sinnlos". Der Geltung von Erkenntnis scheint er nicht viel zuzutrauen. Das Beurteilen politischer Zwecke fällt da ganz aus der Beschäftigung des Wissenschaftlers heraus. Allenfalls kann er sich vorstellen, "fest gegebenen vorausgesetzten Zwecken" dienstbar zu sein, wie dies heute in der Form der gänzlich unparteiischen und wissenschaftsethisch völlig unbedenklichen "Auftragsforschung" allenthalben üblich ist und Universitäten zur Zierde gereicht.

Wie es nun allerdings in dem Chaos "kämpfender Wertordnungen" überhaupt jemals zur Formulierung jener gesellschaftlichen "Zwecke" kommen kann, von denen Weber redet und denen er immerhin soviel Autorität unterstellt, dass sie die Wissenschaft beauftragen können, über Mittel für sich nachzudenken, bleibt zunächst unerfindlich.

These vier bemüht sich um die Auflösung dieses Widerspruchs und enthüllt dabei eine ganz neue Seite des Verhältnisses von Wissenschaft und Politik: Die verschiedenen Wertordnungen selbst, die da in permanentem Kampf verstrickt sind, mag Weber als Wissenschaftler auch nur so behandeln, wie er dies an der Demokratie vorexerziert hat. Neutral darf er Formen, Funktionen und Folgen benennen. "Damit ist aber die Sache für jede Erörterung in dem Hörsaal und durch einen Professor schlechterdings zu Ende, so wenig natürlich das darin steckende gewaltige Lebensproblem damit selbst zu Ende ist. Aber andere Mächte als die Katheder der Universitäten haben da das Wort." (S.33) Plötzlich bekommt die Verkehrung des Verhältnisses von Theorie und Praxis, von Wissenschaft und praktischer Regelung von gesellschaftlichen "Lebensproblemen" ihren zeitgemäßen, sprich: der bürgerlichen Gesellschaft angemessenen Inhalt. Der taucht in Gestalt von "Mächten" auf, die dann dem Kampf der Wertordnungen auch ein etwas realistischeres Gesicht geben. Nur gelten diese Mächte dem M.Weber zugleich gar nicht als die mit Gewaltmitteln ausgestatteten Interessen von Politik und Ökonomie, die von Wissenschaft nur wissen wollen, was zu eben diesen ihren politischen und ökonomischen Anliegen passt. Sie sind einfach da, die Mächte, stellen Verkörperungen von Wertordnungen dar - wie werden eigentlich aus Werte Mächte? - und "haben" dennoch eigentümlicherweise gerade in der Frage der "gewaltigen Lebensprobleme... das Wort". D.h. sie werden einerseits als pure Vergegenständlichung von Werten vorgeführt, andererseits sind sie so ausgestattet, dass sie "das Wort" erteilen, deswegen also die "Zwecke fest vorgeben" können. Und dass diese Mächte der Wissenschaft das Wort zugleich entziehen, sie als Macht neben sich gerade nicht dulden, stört den gelehrten Soziologen offensichtlich so wenig, dass er aus eben diesem von den "Mächten" nach ihren Vorstellungen eingerichteten Verhältnis von Wissenschaft und Politik eine Vorschrift für die Wissenschaft macht, diese zur Notwendigkeit erklärt und daraus den Sinn von "Wissenschaft als Beruf" ableitet: Unparteiisch hat die Wissenschaft zu sein, wertfrei, sich jeder praktischen Intervention enthaltend, sich für gesellschaftliche "Lebensprobleme" nicht zuständig erklärend, sondern allenfalls das theoretische Material für die jeweils vorhandenen, fest gegebenen Standpunkte der Mächte liefernd.

Worin Max Weber irrt

Dass diese Erörterung M.Webers in den Rang eines hohen deutschen "Bildungsgutes" (F.Tenbruck) erhoben wurde, ist nun leicht nachzuvollziehen. Sie hat eben der staatlich organisierten Trennung der Wissenschaft von Politik bzw. Ökonomie, die als institutioneller Inbegriff der Freiheit von Forschung und Lehre unverdienterweise zu hohen Ehren gekommen ist, eine soziologische Weihe gegeben. Als Wertfreiheit wird denn auch heute innerwissenschaftlich eingefordert, was die politischen Mächte ihren Anliegen und den Anliegen des von ihnen eingerichteten und betreuten kapitalistischen Produktionsverhältnisses schuldig sind: Als Großverbraucher von Wissenschaft, besonders von Naturwissenschaft soll die moderne Wissenschaft ganz zweckfrei nur dem eigenen wissenschaftlichen Anliegen folgen, ohne sich die Frage vorzulegen, welche "Mächte" sich ihrer Erkenntnisse zu welchen "Zwecken" bedienen und welchen Menschengruppen und Völkern sie damit welche "Lebensprobleme" bereitet. Gerade so hat sich die Wissenschaft im Kapitalismus zur Produktivkraft von Staats- und Geldmacht entwickelt: Wissenschaftler, die von materiellen Sorgen befreit sind (4), sich deswegen ganz frei ihrer Wissenschaft widmen können und sollen, dürfen es sich obendrein als positives Markenzeichen ihres Berufs anheften, dass sie dadurch gerade frei von jedem Einfluss auf die praktische Verwendung ihrer wissenschaftlichen Einsichten, dieses Einflusses also los und ledig sind. Nichts anderes als der Zusammenhang dieser drei Freiheiten ist der politischen Gehalt von Werturteilsfreiheit und der "Freiheit von Forschung und Lehre". Auf diese Weise werden an sich nützliche - vor allem - naturwissenschaftliche Erkenntnisse in den Dienst der Geldvermehrung und Menschenausbeutung, der Unterdrückung und der militärischen Eroberung gestellt. Und selbst dort, wo sie - wie im Gesundheitswesen oder im privaten Haushalt - als nützliche Helfer nicht mehr wegzudenken sind, finden sie nur Eingang und Verwendung nach Maßgabe der Logik von Staatshaushalten, betrieblichen Gewinnkalkulationen und privater Verfügung über Geldeinkommen.

Worin irrt also M.Weber? Er irrt darin, dass er meint, mit ihrer politischen Enthaltsamkeit, der Unterlassung "jeder praktischen Stellungnahme", der Verpflichtung auf das Postulat der Wertfreiheit würde sich die Wissenschaft aus dem Kampf der Mächte und Wertordnungen heraushalten, ganz zu sich selbst kommen und so ihren im Kern apolitischen Zweck erfüllen. Es verhält sich jedoch ungekehrt: Es ist gerade diese ihre politische Enthaltsamkeit, ihre Selbstverpflichtung auf die Werturteilsfreiheit mit der sie sich den "herrschenden Mächten" ausliefert. Dienstleisterin für alle politischen und ökonomischen Zwecke dieser Gesellschaft ist die moderne Universität gerade darin, dass sie von der Bestimmung der gesellschaftlichen Angelegenheiten, für die ihre Ergebnisse dienstbar gemacht werden, institutionell ausgeschlossen ist und sich selbst diesen Ausschluss als höchst ehrenwertes Signum ihres Berufs anheftet. Hinsichtlich der gesellschaftlichen Verwendung von wissenschaftlicher Erkenntnis haben die "Mächte das Wort"! Das Postulat der Werturteilsfreiheit ist also die zur staatlich verfügten Trennung von Wissenschaft und Politik gehörige Ideologie; einer ihrer prominentesten Lobredner war Max Weber.

Folglich ist auch ihre Unparteilichkeit gerade deswegen ihre Parteilichkeit für alle herrschenden Zwecke. Oder anders gesagt: Da gerade dies ihre Mission ist, fällt deswegen auch jede im- oder explizite Parteilichkeit für demokratische Herrschaft und kapitalistische Ausbeutung im Wissenschaftsbetrieb nicht mehr als parteiliche, als politische Wissenschaft auf. (5) Was umgekehrt eben bedeutet, dass allein die Wissenschaft, die sich dieser Parteilichkeit im Grundsätzlichen versagt und wissenschaftlich begründete, also unparteiische Einwände vorbringt, als politische Stellungnahme gilt und den Ehrenkodex von "Wissenschaft als Beruf" verletzt.

Unparteiische Wissenschaft heute: Was das Ansehen und die Reputation der Universität mehrt ....

Es fällt nicht schwer, die Universität von heute in den - freilich - jetzt kritisierten und damit theoretisch wie praktisch von mir missachteten Bestimmungen M.Webers wiederzufinden.

Da die Zeit der zweckfreien Grundlagenforschung ziemlich vorbei ist bzw. inzwischen genug Erkenntnisse erbracht hat, die nun auf ihre Anwendbarkeit hin untersucht und weitergetrieben werden müssen, sind die Organe dieser Universität, in denen sie vorstellt, was das "Ansehen und die Reputation der Universität mehrt" (in Bremen: BuS, Impulse, HighLights, UniPress), voll von Beispielen für jene Form der praktischen Indienstnahme, die M.Weber im Jahre 1917 noch als Ausnahme deklarierte, nämlich für die "Erörterung der Mittel für einen fest gegebenen vorausgesetzten", folglich nicht zu hinterfragenden Zweck. Schlägt man wahllos eines der Hochglanzhefte der Universität auf, dann findet man z.B., dass sich in einem neuen Sonderforschungsbereich der DFG die Produktionstechnik der Universität der Frage widmet, wie man das Problem der Verformung von Metallen bei hoher Beanspruchung ("Verzug") lösen kann. Dass "der vorausgesetzte Zweck" jedoch nicht in der Lösung des physikalisch-mechanischen Problems liegt, wird gleich dazu gesagt: "Dieser Verzug macht eine kostenintensive Nachbearbeitung erforderlich, die die Wirtschaftlichkeit der Produktion in Frage stellt." (Impulse 1/01,S.32) Und um jeden Zweifel daran auszuräumen, dass hier nicht der Menschheit Wohltaten oder Arbeitserleichterungen offeriert, sondern dem Kapital Kosten erspart werden sollen, wird die Liste der Auftraggeber gleich angefügt. Sie enthält illustre Namen: Krupp, Buderus, Kugelfischer.

Wohlgemerkt, die Freiheit von Forschung und Lehre ist hier keineswegs verletzt, denn um den Dienst der Wissenschaft an politischem und ökonomischem Interesse soll es bei der Freiheit, sprich: Trennung der Wissenschaft von der gesellschaftlichen Praxis gerade gehen. D.h. wenn sich nicht die Wissenschaft in die Belange der gesellschaftlichen Mächte, sondern diese sich umgekehrt in die Wissenschaft einmischen, geht das vollständig in Ordnung. "Nur" um Mittel für "fest gegebene vorausgesetzte Zwecke" macht sie sich dann verdient. Und falls das - um noch einige andere Forschungsvorhaben an der Universität Bremen zu zitieren - mit der "Verringerung der Verzüge", das mit den "Laser-Lichtemittern für den blauen Spektralbereich" oder das mit der "extrem haltbaren und umweltfreundlichen Perlmuttbeschichtung von Schiffsrümpfen" so phantastisch funktioniert, dass die Damen und Herren Wissenschaftler schließlich entdecken müssen, dass ihre Forschung auch für ziemlich viel "Erschießliches" - wie Heinrich Heine mal gereimt hat - verwendet wird, dann und in der Regel immer erst dann setzt bei den nicht gänzlich abgebrühten Forschern das Grübeln ein. Der berühmte Oppenheimer-Effekt kommt zu Ehren - wozu hat man denn auch so eine hübsche Einrichtung wie ein Gewissen: Natürlich hat man das alles nicht gewollt; und gewusst hat man es schon gleich nicht, was wirklich kein Wunder ist, denn wenn man sich die Wertfreiheit zu Gute hält, dann will man davon auch gar nichts wissen.

In den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften finden sich solche Auftraggeber seltener. Doch auch hier rühmt sich Bremen innovativer Forschung und anerkannter und geförderter Sonderforschungsbereiche, die das Ansehen der Universität mehren. Da betreuen Erziehungswissenschaftler Versuche in der Schuleingangsphase, die davon ausgehen, dass "der durchschnittliche Schulbesuch (bei uns) im Vergleich zu anderen Ländern zu lange dauert" (HighLights, 10/03, S.23) - wieso zu lange? Und wieso zu lange? - , die sich also gleich des Nachwuchses als Ressource für Länderkonkurrenz annehmen. Da gibt es Armutsforscher, die sich dem Problem widmen, "dass in einigen Jahrzehnten ein Arbeitnehmer mit seinen Geldbeiträgen einen Rentner zu ernähren haben wird" (Impulse 2/02, S.15), und dabei den Skandal nicht für erwähnenswert halten, dass offensichtlich ein "erfülltes Arbeitsleben" nie so viel abwirft, dass der Rentner mit dem Selbstverdienten den anschließenden Ruhestand genießen kann.

Und dann gibt es noch eines der Aushängeschilder der Universität in Gestalt des Sonderforschungsbereichs "Neurokognition". Der ist im Grenzbereich von Biologie, Psychologie und Philosophie angesiedelt. Dessen Leiter erfreut sein gemischtes Publikum in diesem Semester mit einer Vorlesung zum Thema Lernen, in der es hochwissenschaftlich zugeht. So wurden in der letzten Woche - am 23.6. - die neuronalen Grundlagen von Störungen und Krankheiten angesprochen. Darunter befand sich auch eine Krankheit, die unter dem Namen "Kriminalität" bekannt ist, und die nach Auffassung des Wissenschaftlers auf eine ganz bestimmte und eindeutig nachweisbare Hirnanomalie oder -dysfunktion zurückzuführen ist. Um eine recht merkwürdige Krankheit handelt es sich dabei allerdings schon, deren Ursache da im natürlichen Gehirn entdeckt worden ist. Ihre Symptomatik - also die Gewalttat oder der Raubzug - weist keineswegs eindeutig Kriminalität aus. Denn so eine Gewalttat wird das eine mal als Verbrechen kriminalisiert und ein anderes mal als Heldentat gefeiert. Und ein Raubzug gilt einmal als Diebstahl und das andere mal als Befreiung eines Landes oder Freiheitsexport vermittels der Vorneverteidigung. Da mag sich das Gehirn schon ein wenig schwer damit tun, je nach gesellschaftlicher Einordnung der Tat als Verbrechen oder als staatliche Leistung die entsprechende physiologische Anomalie herzustellen oder abzubauen.(6) Doch tut das wohl nichts zur Sache, zumal der Wissenschaftler sich selbst jeder Parteilichkeit enthält, der Justiz keine Vorschriften machen möchte, also keineswegs mit dem praktischen Vorschlag auftritt, das Rechtswesen mit Hirnforschern zu bestücken, die mit Skalpell oder Spritze das kriminelle Gehirn therapieren. So etwas überlässt er seinen "Hörern", die schnell den "Punkt gefunden haben, von dem aus sie von ihren letzten Idealen aus Stellung nehmen". Der Vorschlag, die von der Natur so kriminell Ausgestatteten lebenslang wegzusperren, da sich doch sowohl der Sühnegedanke als auch ein Resozialisierungskonzept an Hirnanomalien brechen würde, war sofort zu Stelle. Einige andere Vorschläge, wie mit "kriminellen, lebensunwerten Leben" umzugehen ist, kennt man von den "praktischen Zwecken" anderer Mächte, in die einzumischen ebenfalls Wissenschaftler durch das Postulat der Werturteilsfreiheit einst gehindert waren - wie sie wenigstens später im Entnazifizierungslager zu Protokoll gaben. Für solche Zwecke wird diese Forschung in der Demokratie in der Regel jedoch nicht gebraucht.(7) Für den Gedanken, dass mit Extremisten, Kriminellen, Gewalttätern wie Robert S. und Terroristen "etwas nicht stimmen kann", sie ein "krankes Hirn" haben müssten, für diesen gemeinen Gedanken, der bei unerwünschtem Denken und Tun sofort an Naturabweichung, deswegen an Ausgrenzung denkt und sich jeden Gedanken an andere Ursachen für "abweichendes Verhalten" wie Not, politische Gegnerschaft, falschen Umgang mit gesellschaftlich hergestellten Beschädigungen verbietet, taugt die Moral dieses Sonderforschungsbereichs allerdings allemal.

... und was dem Ansehen schadet.

Dass alles mehrt das Ansehen und die Reputation der Universität. Welche Forschung dem Ansehen schadet, liegt damit auch zu Tage. Es schadet der Universität, wenn die "vorausgesetzten Zwecke" der "herrschenden Mächte" gerade nicht als "fest gegeben" anerkannt und bedient werden, sondern einer Überprüfung unterzogen und begründet zurückgewiesen werden, und sich solche Kritik nicht gleich wieder selbst als "ein Ansatz unter vielen" relativiert, sondern mit dem Anspruch auftritt, dass aus wissenschaftlicher Erkenntnis die entsprechenden praktischen Schlüsse zu ziehen sind, also eine Korrektur "gesellschaftlicher Lebenslagen" zu folgen hat - und zwar unabhängig davon, ob die Interessen der Mächte anderes gebieten. Das Interessen sich an Erkenntnis zu relativieren haben, ist ein Urteil, dass dann besonders schadet, wenn sich solche Wissenschaft auch noch in aktuelle politische Streitfragen begründet einmischt, also weder eine zeitliche Distanz für geboten hält noch sich vom Für und Wider, wie es die Politik aufmacht, fernhält.(8)

Wissenschaftsfreiheit ist der kapitalistische Missbrauch von Wissenschaft

Wenn man eine Konsequenz aus der Kritik an den Thesen von Max Weber ziehen soll, dann besteht sie in erster Linie in der Aufklärung über Gehalt und die Funktion der "Freiheit von Forschung und Lehre" im bürgerlichen Wissenschaftsbetrieb. Es greift, so habe ich gezeigt, zu kurz, wenn in diesen Fällen Missachtung und unzulässige Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit gesehen wird. Die Kritik muss weitergehen. Es verhält sich vielmehr so, dass die als staatlich eingerichtete Trennung von Wissenschaft und Gesellschaft existierende Wissenschaftsfreiheit selbst ein einziger Missbrauch von Wissenschaft ist. Denn es steht und fällt die Daseinsberechtigung von Wissenschaft in der bürgerlichen Gesellschaft nun einmal mit ihrer Unterwerfung unter die Wissenschaftsbedürfnisse von Staats- und Geldmacht. Wissenschaftsfreiheit ist deswegen auch als Berufungstitel für kritische Forschung, die genug gute Gründe ermittelt hat, um auch einmal die Grundlagen dieser Gesellschaft in Frage zu stellen, nicht tauglich.(9)

Fußnoten

1 Der folgende Text ist als Kurzvortrag auf einer Veranstaltung gehalten worden, die auf politischen Zensur an der Universität Bremen aufmerksam machen sollte. (vgl. www.fhuisken.de, "Erfurt-Streit")

2 Max Weber, Wissenschaft als Beruf, Reclam Stuttgart 1995, S.28

3 Die Art und Weise, wie sich der Wissenschaftler z.B. dem Gegenstand ´Demokratie´ widmen soll, ist für sich schon bemerkenswert, hier aber nicht das zentrale Thema. Webers klare Parteilichkeit für die Herrschaftsform der Demokratie ist erkennbar zum einen daran, dass er offensichtlich hinsichtlich der politischen Verfassung von Gemeinwesen nur zwischen "demokratischen" und "nichtdemokratischen Formen" staatlicher Herrschaft zu unterscheiden weiß. Die Fragen, die er nicht stellt, verraten ihn. Warum fragt er z.B. nicht nach Formen der Organisation von Gesellschaft, die ganz ohne Herrschaft auskommt? Zum anderen nimmt der funktionalistische Gesichtspunkt ("wie sie funktionieren") immer schon den Standpunkt des demokratischen Verfahrens ein . Da ihm ansonsten auch nur noch "Formen" und "Folgen" einfallen, muss festgestellt werden, dass der politische Gehalt von Demokratie in der Analyse selbst gar nicht erst vorkommt: Formen wovon, Funktionieren von was denn, Folgen woraus denn?

4 Dies vor allem heute, wo das Einkommen nicht mehr an Hörgeld gebunden ist.

5 Vgl. dazu die Fußnote 3

6 Ganz abgesehen davon, dass dies auch bei ein und derselben Person vorkommen kann, etwa wenn der Krieger dekoriert nach Hause kommt und die Heimat- mit der Kriegsfront verwechselt, wenn der Rechtsradikale im Grenzschutz plötzlich Ausländer ganz legal jagen darf oder wenn dem braven deutschen Bürger wenig Zeit gelassen wird, sich darauf einzustellen, dass im neuen Regime verboten ist, was im alten erlaubt oder geboten war - wie etwa der Hitler-Gruß oder der Antisemitismus.

7 Obwohl es auch da Ausnahmen gibt. In Schweden wurde in den 50er Jahren an Kommunisten Lobotomie durchgeführt. (Vgl. auch F.Huisken, Zur Kritik Bremer ´Hirnforschung´: Hirn determiniert Geist - Fehler, Funktion, Folgen, in: Schriftenreihe des ASTA der Uni Bremen, 2003, S.21)

8 Deswegen war 1998 die Forschung des Bremer Instituts von Ingrid Schmitz-Feuerhake "unbequem" und "unwissenschaftlich", weil es von den Wirkungen des AKWs auf die Bevölkerung des Umlands einen Schluss auf die Zwecke des Betreibers gezogen und überdies noch die Dörfer, in denen sich Leukämiefälle häuften, von ihren Ergebnissen unterrichtet hat. Und deswegen sind meine Arbeit über die Rechtsextremismuskampagne der Bundesregierung von 2001 und Studie über das Attentat von Erfurt von 2002 ebenfalls als unwissenschaftlich, als nur "politisch orientierter Meinungsbeitrag" (Pressestelle der Universität, 30.08.01), als "dem Ansehen und der Reputation der Universität" abträglich (Pressestelle vom 5.02.03) eingeordnet worden. Wobei ich wohl nicht ausdrücklich darauf hinweisen muss, dass die Disqualifizierung der Arbeit des Instituts von Frau Schmitz-Feuerhake einen gänzlich anderen Stellenwert besitzt Der wissenschaftliche Angriff auf eine ganze Abteilung kapitalistischer Stromerzeugung mit Krebsfolgen für die Anwohner - um nur diese Wirkung zu benennen -, hat nun einmal ein anderes Kaliber als die Kritik falscher Auffassungen über Neofaschismus und "Jugendgewalt" und die unparteiische Einmischung in die Debatte über deren Ursachen.

9 Übrigens befürchte ich, mich mit dieser Darstellung schon wieder des Verstoßes gegen das Postulat der Werturteilsfreiheit schuldig gemacht zu haben.

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